Landtagswahl MV 2026: Termin, Stimmen, Briefwahl.
Am Sonntag, dem 20. September 2026, wird der 9. Landtag von Mecklenburg-Vorpommern gewählt. Hier steht neutral, was du dafür wissen musst. Was wir selbst fordern, steht getrennt davon auf unseren Themenseiten.
Wer wählen darf
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und
- seit mindestens 37 Tagen in Mecklenburg-Vorpommern mit Wohnung gemeldet ist.
Mecklenburg-Vorpommern gehört damit zu den Ländern, in denen der Landtag bereits ab 16 gewählt wird. Wer wahlberechtigt ist, bekommt vor der Wahl automatisch eine Wahlbenachrichtigung zugeschickt. Darauf steht auch, wo dein Wahllokal liegt und wann es geöffnet ist.
Erststimme und Zweitstimme
Du hast zwei Stimmen, und sie tun Unterschiedliches.
- Erststimme. Damit wählst du eine Person in deinem Wahlkreis direkt. Mecklenburg-Vorpommern hat 36 Wahlkreise, aus jedem zieht eine direkt gewählte Person in den Landtag ein.
- Zweitstimme. Damit wählst du die Landesliste einer Partei. Diese Stimme entscheidet, wie stark eine Partei insgesamt im Landtag vertreten ist. Sie ist die wichtigere der beiden.
Der Landtag hat mindestens 71 Sitze: 36 aus den Wahlkreisen, 35 über die Landeslisten. Durch Überhang- und Ausgleichsmandate kann die Zahl steigen.
Die Fünf-Prozent-Hürde
In den Landtag zieht nur ein, wer mindestens fünf Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Eine Grundmandatsklausel, über die eine Partei auch mit weniger Stimmen einziehen könnte, gibt es in Mecklenburg-Vorpommern nicht.
Briefwahl beantragen
Wenn du am 20. September nicht ins Wahllokal kommst, kannst du per Brief wählen. Dafür brauchst du einen Wahlschein.
- Wo. Bei der Gemeindewahlbehörde deines Wohnorts.
- Wie. Schriftlich oder mündlich, also auch persönlich vor Ort. Telefonische Anträge sind nicht zulässig. Viele Gemeinden bieten zusätzlich ein Online-Formular an, oft über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung.
- Bis wann. Bis zum zweiten Tag vor der Wahl um 12 Uhr, also bis Freitag, den 18. September 2026.
- Rückgabe. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag um 18 Uhr bei der zuständigen Stelle eingegangen sein. Was später ankommt, wird nicht gezählt. Bei Versand mit der Post solltest du den Brief einige Tage vorher abschicken.
Wo die amtlichen Angaben stehen
Diese Seite fasst zusammen. Verbindlich sind die Angaben der Wahlbehörden:
- Landesamt für innere Verwaltung MV, Landtagswahl 2026
- Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Rund um Wahlen
- Deine Gemeindewahlbehörde, für Wahllokal, Wahlschein und Fristen vor Ort
Häufige Fragen
Wann ist die Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern?
Am Sonntag, dem 20. September 2026. Gewählt wird der 9. Landtag von Mecklenburg-Vorpommern.
Ab welchem Alter darf man in MV den Landtag wählen?
Ab 16 Jahren. Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und seit mindestens 37 Tagen in Mecklenburg-Vorpommern gemeldet ist.
Was ist der Unterschied zwischen Erststimme und Zweitstimme?
Mit der Erststimme wählst du eine Person in deinem Wahlkreis direkt. Mit der Zweitstimme wählst du die Landesliste einer Partei. Die Zweitstimme entscheidet, wie stark eine Partei im Landtag vertreten ist.
Wie beantrage ich Briefwahl in Mecklenburg-Vorpommern?
Den Wahlschein beantragst du bei der Gemeindewahlbehörde, schriftlich oder mündlich. Telefonische Anträge sind nicht zulässig. Der Antrag ist bis zum zweiten Tag vor der Wahl um 12 Uhr möglich, also bis Freitag, den 18. September 2026.
Bis wann muss der Wahlbrief angekommen sein?
Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag um 18 Uhr bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde eingegangen sein. Später eintreffende Briefe werden nicht mitgezählt.
Wie viele Sitze hat der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern?
Mindestens 71. Davon werden 36 Abgeordnete direkt in den Wahlkreisen gewählt, die übrigen 35 ziehen über die Landeslisten ein. Durch Überhang- und Ausgleichsmandate kann die Zahl steigen.
Was bedeutet die Fünf-Prozent-Hürde?
Eine Partei zieht nur in den Landtag ein, wenn sie mindestens fünf Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Eine Grundmandatsklausel gibt es in Mecklenburg-Vorpommern nicht.
Und wofür wir antreten
Bis hier ging es um die Wahl selbst. Was wir mit einem Mandat vorhätten, steht auf acht eigenen Seiten, jede mit Begründung.